Patientenvollmacht

Die Patientenvollmacht enthält Patientenanweisungen für den Ernstfall, die für den Arzt verbindlich sind. Der Bundestag hat im Gesundheitsrecht (PatVerfG) umfangreiche Vorgaben für Ärzte und Betreuer festgelegt, die dem Patienten das Recht auf Selbstbestimmung und auf ein würdevolles Sterben einräumen.

Ärzte können jedoch im Zweifelsfalle auch auf einer gerichtlichen Klärung bestehen. In der Regel ist jedoch der Wille des Patienten immer zu berücksichtigen, dies entschied auch der Bundesgerichtshof schon in einigen Urteilen. Hierbei besteht jedoch eine klare Abgrenzung, was die aktive Sterbehilfe betrifft, auch wenn sie gewünscht würde ist sie in Deutschland verboten.

Patientenvollmacht sollte im Notfall auffindbar sein

Führen Sie Hinweis möglichst bei sich, denn nur so liegt die Patientenvollmacht im Ernstfall bereit. Die Brieftasche, der Geldbeutel usw. sollte stets eine Karte mit einem Hinweis für die Angehörigen oder das Pflegepersonal enthalten. Die Aufbewahrung könnte auch durch die Familie übernommen werden. Es sollte auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Patientenvollmacht im Ernstfall auch vorgelegt werden kann. Es gibt auch spezielle Archive zur sicheren Aufbewahrung:

Zentrales Vorsorgeregister       
Bei der Bundesnotarkammer wird registriert, dass die entsprechende Patientenverfügung existiert. Diese Information stellt die Kammer auch den Gerichten zur Verfügung. Die Aufbewahrung des Originaldokuments erledigt der Verfasser selbst. Eine Registrierung in diesem Register ist nur zusammen mit der Erstellung  einer Vorsorgevollmacht möglich. Die Anmeldung per Internet ist möglich und kostet pro Eintrag 15,50 €, beim Lastschriftverfahren 13 € (Stand Jan.2010).

Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister
Homepage: www.vorsorgeregister.de

Archiv – Deutsche Hospiz Stiftung   
Das Archiv der Deutschen Hospiz Stiftung speichert für seine Mitglieder kostenlos Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Der Jahresbeitrag für Mitglieder der Stiftung beträgt 36 €, Ehepaare bezahlen 60 € (30 €/Pers.). Das Dokument kann im Original oder auch als Kopie hinterlegt werden. Sollte die Patientenverfügung nicht mit einer Vorsorgevollmacht einhergehen ist es ratsam, das Original zur Archivierung zu geben. Die Verfügungen werden den darin benannten Personen, Ärzten und Pflegeheimen und natürlich den zuständigen Vormundschaftsgerichten zur Verfügung gestellt.

Deutsche Hospiz Stiftung
Homepage: www.hospize.de

Deutsches Rotes Kreuz
Das Deutsche Rote Kreuz verlangt einmalig 60 € für das Archivieren von Originaldokumenten der Patientenverfügungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten. Als Verfasser erhalten Sie eine Ausweiskarte im Format einer Scheckkarte. Im Ernstfall können Ärzte und alle weiteren Beteiligten sofort erkennen, welche und ob eine Verfügung vorliegt. Sehr gut gelöst: Aktualisierungen sind bei diesem Archiv kostenlos für den Patienten.

Deutsches Rotes Kreuz  –  Zentralarchiv
Homepage: www.zentralarchiv.org oder www.drkovmainz.de.

 

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Patientenvollmacht und Vollmacht für Betreuer

Mit dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer sich im Notfall um alles weitere sorgen soll, was Sie als Schwerkranke/r oder entsprechend Verletzte/r selbst nicht mehr ordnen  können. Diese Vollmacht muss in der Regel, es sei denn es betrifft Verfügungen über Immobilien, keiner besonderen Form. Jede Art der Vollmacht sollte sorgfältig formuliert und eigenhändig unterschrieben sein. Der Richter des Vormundschaftsgerichts ordnet, wenn Sie es nicht selbst schon getan haben, im Ernstfall die Betreuung für Sie an. Ebenso legt das Gericht die entsprechenden Vorsorgevollmachten fest und bestimmt hierbei, wer welche Entscheidungen für Sie treffen darf. Liegt also keine eigene Vollmacht vor, ernennt ein Vormundschaftsrichter vielleicht einen Ihnen fremden Betreuer.

Lesen Sie zum Thema Patientenvollmacht auch die weiteren Artikel in unserem Forum damit Sie umfassend vor dem Verfassen dieses wichtigen Dokuments gründlich informiert sind. Patientenvollmacht- und auch Vorsorgevollmachtsvordrucke erhalten Sie kostenfrei zur eigenen Verwendung bei Ärzten, Apotheken, den Krankenkassen.