Vorsorgeverfügung

Patienten haben das Recht, alle Möglichkeiten zur Willensbekundung in einer hilflosen Lage auszuschöpfen. Der Bundestag hat hierzu ein Gesetz (PatVerfG) im Gesundheitsrecht beschlossen das Patienten in die Lage versetzt, durch eine Vorsorgeverfügung den Rahmen der ärztlichen Hilfe festzulegen.

Jeder Mensch sollte eigentlich seine persönlichen Angelegenheiten für den Notfall infolge von schweren Krankheiten oder hohen Alters vorsorglich regeln. Hierzu bieten sich ganz unterschiedliche Möglichkeiten an:

  • Vorsorgeverfügung
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

Häufig wird die Vorsorgeverfügung und die Patientenverfügung genutzt. Empfohlen von Ärzten wird die Vorsorgeverfügung Vollmacht in Kombination mit der Patientenverfügung.

Was ist eine Vorsorgeverfügung?

Mit der Vorsorgeverfügung bevollmächtigt man eine Vertrauensperson für den Fall der eigenen Unfähigkeit alle Angelegenheiten für festgelegte Bereiche, z. B. die gesundheitlichen Entscheidungen zu treffen. Der Vollmachtnehmer wird zum Stellvertreter des eigenen Willens ermächtigt.

Vor der Erteilung einer Vorsorgeverfügung sollten die beteiligten Personen den zu schließenden Inhalt der Vollmacht beraten. Es versteht sich von selbst, dass zwischen Beiden ein ganz weitreichendes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Der Vollmachtgeber sollte auf jeden Fall einen möglichen Missbrauch vermeiden. Eine Vorsorgeverfügung ist nicht sinnvoll, wenn Sie aus Vorsicht an Bedingungen, wie das Verlangen zur Anhörung eines Sachverständigen (§ 1904 Abs.1 Satz1 BGB) gebunden wird. Im Ernstfall wären dem Bevollmächtigten so die Hände gebunden und das wäre ganz sicher nicht im Sinne des Vollmachtgebenden.

Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist nur wirksam, wenn die Vollmacht schriftlich verfügt und unterschrieben ist. Außerdem muss sie die ist und die in § 1904 Abs.1 Satz1 BGB aufgelisteten Maßnahmen auch voll umfänglich erfasst. Sollten sich Ärzte und Bevollmächtigter nicht einig werden über die Maßnahmen, muss das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für Leib und Leben des Patienten verbunden ist darf eine Maßnahme allerdings auch ohne die Genehmigung des Gerichts durchgeführt werden.

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VorsorgevollmachtHier kann unsere Vorsorgevollmacht per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als Word-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Vorsorgevollmacht wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Wie wird eine Vorsorgeverfügung erstellt?

Vorsorgeverfügungen kann jeder Mensch privatschriftlich erstellen und auch zu Hause aufbewahren. Allerdings wird es dann im Notfall schwierig auf diese Verfügung zurückzugreifen. Es ist also durchaus zu empfehlen, für das Verfassen ärztliche oder anwaltliche Hilfe einzuholen. Die beste Vorlage, das umfangreichste Formular hilft nicht, wenn man die ärztlichen Fachbegriffe und die Folgen bei der Verfügung nicht abschätzen kann. Sie erhalten auf unseren Seiten viele Hinweise zur Patientenverfügung und zur Vorsorgeverfügung doch Ihre persönlichen Wünsche kann niemand auf einem kostenlosen Muster darstellen. Das Bundesministerium für Justiz hat Vorlagen im Internet eingestellt, die kostenlos zum download zur Verfügung stehen.

Die Vorsorgeverfügung kann auch durch einen Notar beurkundet werden (§ 20a Beurkundungsgesetz), dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Vorsorgeverfügung mit einer Generalvollmacht für die Vermögensvorsorge einhergeht. Die Bundesnotarkammer führt, wie viele andere Anbieter auch ein Vorsorgeregister, in das Vorsorgeverfügungen allerdings nur eingetragen, nicht aufbewahrt werden können. Der Service dieses Registers nimmt auch privatschriftliche Vorsorgeverfügungen gegen Bezahlung auf. Auskünfte aus diesem Register erhält das Vormundschaftsgericht, es wäre jedoch wünschenswert, wenn diese auch an Ärzte oder Krankenhäuser erteilt würde.

Vorsorgeverfügung – Fazit

Sorgen Sie vor, nutzen Sie die umfangreichen gesetzlich gegebenen Möglichkeiten der Vorsorgevollmachten, damit Sie als hilfloser Patient die Behandlungen und die Betreuer erhalten, die Ihren Wünschen entsprechen. Hilfen erhalten Sie hierbei von Ihrem Arzt oder einem versierten Anwalt im Gesundheitsrecht. Falls Sie die Vorsorgeverfügung widerrufen möchten, ist dies jederzeit auch mündlich möglich. Sie erhalten Formulare kostenfrei zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen bei Ärzten, in Apotheken und den Krankenkassen.